Pflegeversicherung

   

Pflegestufen

Die Pflegebedürftigen werden je nach Grad ihrer Pflegebedürftigkeit einer von fünf Pflegestufen zugeordnet.

Man unterscheidet:

Pflegestufe 0
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Pflegestufe III a

 

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung können auf verschiedene Weise in Anspruch genommen werden.

Pflegegeld erhalten pflegende Angehörige. Im Einzelnen werden monatlich gezahlt:
Pflegestufe I € 235,-
Pflegestufe II € 440,-
Pflegestufe III € 700,-


 

 

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen erbringt apl als anerkannter Pflegedienst.

Im Einzelnen werden monatlich gezahlt:

Pflegestufe 0: € 100,- bis 200,-
Pflegestufe I: bis € 450,-
Pflegestufe II: bis € 1100,-
Pflegestufe III: bis € 1550,-
Pflegestufe IIIa: bis € 1918,-

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Kann die Pflegeperson, der Sie sich anvertraut haben, Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht selbst betreuen, übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für die Dauer von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr und maximal 1550€.

 

Zusätzliche Leistungen für den allgemeinen Betreuungsbedarf

Eine große Zahl Pflegebedürftiger der Stufen 0, I, II oder III haben wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörungen („Altersverwirrtheit“) , geistiger Behinderungen oder psychischer Erkrankungen nicht nur vorübergehend einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.

Erhalten sie häusliche Pflege und ist nach Feststellung des Medizinischen Dienstes ein solcher Hilfebedarf gegeben, leistet die Pflegekasse für die Betreuung zusätzlich bis zu 200,00 Euro pro Monat.

Allerdings ist dieser Betrag nicht frei verfügbar, sondern muss für spezielle Betreuungsleistungen verwandt werden, wie apl sie anbietet.